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26.8.21

Mitteilungen aus der Schulverwaltung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Erziehungsberechtigte,

die Sommerferien 2021 neigen sich dem Ende entgegen und das Schuljahr 2021/2022 startet am Montag, den 30.08.2021.
Wir hoffen, dass Sie sich/ihr euch gut erholen konntet, dass Sie/ihr genügend Energie für die bevorstehenden Herausforderungen aufgenommen haben/habt und dass Sie/ihr gesund sind/seid.Im Folgenden wollen wir Sie/euch über folgende Themen informieren und bitten Sie/euch diese zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten:

  1. Selbsttests zu Hause unmittelbar vor dem Schulanfang
  2. Erster Schultag der Schulneulinge
  3. Erster Schultag
  4. Zwei Schutzwochen nach den Ferien
  5. Wiedereinstieg in den Schulbetrieb nach den Sommerferien 2021 (Tragen einer MNS, Testungen)
  6. Schul-iPads
  7. Baumaßnahmen wegen Digitalisierung
  8. Digitale Schulbuchausleihe und Lehrerendgeräte

Selbsttests zu Hause unmittelbar vor dem Schulanfang

Um Personen in der Schule, die sich ggf. während der Ferien infiziert haben, möglichst frühzeitig zu erkennen, soll mit Tests möglichst bereits unmittelbar vor dem Schulanfang gestartet werden.
Da dies in der Schule nicht möglich ist, wurden allen Schülerinnen und Schülern jeweils zwei für die Selbstanwendung geeignete Testkits aus dem Bestand der Schule mit in die Ferien gegeben.
Die Tests wurden den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt, damit sie sich eigenständig bzw. mit Hilfe ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten möglichst am letzten Tag vor Schulbeginn und am ersten Schultag unmittelbar vor dem Schulanfang zu Hause testen können.
Eine Selbsterklärung über einen unmittelbar am Vortag oder am gleichen Tag vor Schulbeginn mit negativem Ergebnis durchgeführten Antigen-Schnelltest soll in der Schule vorgelegt werden.
Ein entsprechendes Formular ist diesem Schreiben beigefügt.
Alternativ kann auch ein Testzertifikat einer Teststelle oder eines Testzentrums vorgelegt werden, das bei Schulbeginn nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Schulpflicht und des Schulbesuchs ist die Vorlage der Selbsterklärung oder des Testzertifikats jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterrichts- und Betreuungsbetrieb am ersten Schultag.

Erster Schultag der Schulneulinge

Für Einschulungsveranstaltungen gelten die im Musterhygieneplan beschriebenen Regelungen für Veranstaltungen, die dem Betrieb der Schule dienen.
Es wird insbesondere auf das Abstandsgebot sowie die Maskentragepflicht hingewiesen.
Alle schulexternen Personen sowie auch alle schulinternen Personen, die die Veranstaltung besuchen und die nicht zumindest in der Woche vor sowie in der Woche, in der die Veranstaltung stattfindet, bereits ihre schulische Testverpflichtung erfüllt haben, müssen einen gültigen Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Bei Bedarf kann die Schule den teilnehmenden Personen, die keine Testzertifikate mitbringen, Tests für die Selbstdurchführung vor Ort zur Verfügung stellen.
Die Schulneulinge in den weiterführenden Schulen sollten von den abgebenden Schulen Testkits erhalten haben, um Selbsttests unmittelbar vor Schulbeginn durchführen zu können.
Sie bringen zur Einschulung eine Selbsterklärung mit.
Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Schulpflicht und des Schulbesuchs ist die Vorlage der Selbsterklärung oder des Testzertifikats jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme der Schulneulinge am Unterrichts- und Betreuungsbetrieb am ersten Schultag.

Erster Schultag

Der erste Schultag nach den Sommerferien ist für jeden Schüler und jede Schülerin ein besonderer Tag.
Trotz Corona muss es daher möglich sein, dass an diesem Tag alle Kinder und Jugendlichen die Schule besuchen können.
Eine Ausnahme stellt selbstverständlich eine angeordnete Quarantäne dar.
Wir haben für den ersten Schultag in den Klassenstufen 6-12 Testungen in der Schule eingeplant.
Für den Infektionsschutz ist das selbstverständlich eine sehr bedeutsame Maßnahme.

Zwei „Schutzwochen“ nach den Sommerferien

Um nach den Sommerferien in jedem Fall nachhaltig sicher in den Schulbetrieb starten zu können, ist es notwendig, insbesondere die ersten beiden Schulwochen im Schuljahr 2021/22 in den Blick zu nehmen und sie unabhängig vom Inzidenzwert als „Schutzwochen“ zu gestalten.
Dazu ist vorgesehen, dass zweimal pro Woche in allen Schulen verpflichtende Antigen-Schnelltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 nach den in den Schulen aktuell bereits etablierten und bewährten Testkonzepten stattfinden.
Das bedeutet, dass Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal in allen Schulen weiterhin beobachtete Selbsttests durchführen, ebenso die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen.
Eine Ausnahme der Testpflicht gilt wie bisher für vollständig geimpfte und genesene Personen mit gültigem Nachweis sowie für Personen, die eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht getestet werden dürfen.
Wie bisher wird es möglich sein, statt an den Testungen in der Schule teilzunehmen, einen anderweitigen gültigen Nachweis vorzulegen.
Auch besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht abgemeldet werden können, wenn sie ihrer Testpflicht nicht nachkommen wollen.
Über die Vorgehensweise hinsichtlich der Testungen im Anschluss an die beiden ersten Schulwochen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Wiedereinstieg in den Schulbetrieb nach den Sommerferien 2021

In allen Schulformen findet ab dem 30. August 2021 regulärer Unterricht für alle Schüler*innen gemäß der Stundentafel in Präsenz statt.
Die Regelungen des Musterhygieneplanes vom 28. Juni 2021 gelten weiterhin.
In Bezug auf die Verpflichtung zum Tragen einer Maske werden in der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 18. August 2021 folgende, vom geltenden Musterhygieneplan abweichende Regelungen getroffen, die zu beachten sind:
Während der beiden ersten Wochen nach Schulbeginn besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal der Schule im Schulgebäude, auch während des Unterrichts und im Betreuungsbetrieb, die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS).
Statt eines MNS können auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards (ohne Ausatemventil) getragen werden.
Im Freien, insbesondere auf dem Schulhof, besteht keine Verpflichtung zum Tragen eines MNS.
Diese Verpflichtung gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung, soweit die Schülerinnen und Schüler hierzu in der Lage sind.
Bei Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf Hören kommen als Schutzmaßnahme alternativ ausnahmsweise Visiere oder durchsichtige Masken anstelle eines Mund-Nasen-Schutzes infrage.
Die Pflicht zum Tragen eines MNS gilt, soweit dem im Einzelfall keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Dies ist in geeigneter Weise, in der Regel durch ein ärztliches Attest, glaubhaft zu machen.
Ebenfalls abweichend vom Musterhygieneplan vom 28. Juni 2021 gilt während der beiden ersten Wochen des Schuljahres die Verpflichtung zum Tragen eines MNS im gesamten Schulgebäude auch für alle schulfremden Personen.
Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass in der o.g. Verordnung nunmehr vorgegeben ist, dass Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an den Testungen in der Schule teilnehmen, von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist, PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist), wie er – entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage – beispielsweise für den Kinobesuch, für Sporttraining oder den Restaurantbesuch verlangt wird, ausgenommen sind.
Für die Schülerinnen und Schüler ist in entsprechenden Fällen die Vorlage des Testzertifikates, das die Schule im Nachgang einer Testung ausgestellt hat oder das ihr als anderweitiger Nachweis vorgelegt wurde, ausreichend. Eine weitere Bestätigung der Schule ist derzeit nicht erforderlich.

Schul-iPads

Die iPads wurden vom Schul-IT-Team eingesammelt, zurückgesetzt, upgedatet, mit NFC-Chips ausgestattet, so dass wir auf alle möglichen
Beschulungsvarianten vorbereitet sind und die Möglichkeit haben, digitale Elemente in den Unterricht einfließen zu lassen.
Damit wären wir für den Start der angekündigten digitalen Schulbuchausleihe gerüstet und warten nur noch auf die Inventarisierungssoftware vom Land.
Was die persönliche Ausleihe von Geräten betrifft, bitten wir noch um etwas Geduld, da wir vom Bildungsministerium bisher noch keine konkreten Hinweise darauf haben, ob eine Ausleihe bei Bedarf wie im vergangenen Jahr gehandhabt werden kann/soll.

Baumaßnahmen wegen Digitalisierung

Die Baumaßnahmen zur Vorbereitung der Digitalisierung laufen mit Hochdruck.
Glücklicherweise liegen wir im prognostizierten Zeitplan und werden bis Ende der Ferien mit den emissionsintensiven Bauarbeiten fertig sein.
Probleme liegen in den langen Lieferzeiten der Aktivkomponenten fürs Wlan, die Netzwerk- und Serverinfrastruktur und die Präsentationslösungen.
Die Montage der Komponenten erfolgt in Abstimmung mit der Schulverwaltung umgehend nach Lieferung der jeweiligen Komponenten.

Digitale Schulbuchausleihe, Lehrerendgeräte

Was die weitere Digitalisierung, den Start und die Umsetzung der digitalen Schulbuchausleihe sowie das Thema Lehrerendgeräte betrifft, werden wir Sie in den kommenden Wochen gesondert informieren.

Wir wünschen allen einen guten Start ins Schuljahr 2021/2022 und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Roger Gräber